Unser Büro deckt das gesamte Leistungsspektrum rund um das Thema Erbe ab, vom Todesfall des Erblassers bis zur Auseinandersetzung und Auszahlung der Erbanteile an die berechtigten Personen. Wir handeln als Nachlasspfleger indem wir den Nachlass sichern und verwalten das Vermögen zu Gunsten der Erben. Als Erbenermittler recherchieren wir nach den unbekannten Erben und beschaffen alle nötigen Personenstandunterlagen. Selbstverständlich unterstützen wir die Erbengemeinschaft bei der Beurkundung des Erbscheins sowie bei der Auseinandersetzung des Nachlasses.

Schwerpunkte

Nachlasspflegschaft

Die Tätigkeit des Nachlasspflegers ist in den deutschen Gesetzbüchern in nur wenigen Paragraphen geregelt. Jedoch umfasst diese komplexe und vielseitige Aufgaben. Ebenso sind Kenntnisse *in* unzähligen Fachbereichen eine Grundvoraussetzung.

 

Sicherung des Nachlasses:

  • Kontenermittlung
  • Klärung der Versicherungsverhältnisse
  • Kontaktaufnahme zu dem Vermieter bzw. zu der Hausverwaltung
  • Kontaktaufnahme zu dem Arbeitgeber bzw. zur Agentur für Arbeit
  • Veranlassen eines Nachsendeauftrags der Post
  • Ermittlung von Anbietern wie Strom, Gas, Telefon, Internet etc.

 

Verwaltung des Nachlasses:

  • Wohnungsbesichtigung und Inventur
  • Kündigung des Mietsverhältnisses, Wohnungsräumung und Betriebskostenabrechnung
  • Vermögensmanagement (Bargeld, Konten, Anlagen, Schmuck und andere wertvolle Gegenstände, Versicherungen)
  • Ermittlung, Verwaltung und ggf. Verkauf von Grundstücken
  • Sicherung der persönlichen Unterlagen und Urkunden des Erblassers
  • Kündigung von Verträgen des Erblassers
  • Nach Abschätzung ggf. Begleichung von Verbindlichkeiten
  • Erstellung der Steuererklärung
  • Erstellung eines Nachlassverzeichnisses für spätere Erben

Selbstverständlich können Sie uns im vorliegenden Erbfall auch mit der Erbenermittlung beauftragen, wenn beispielsweise erste Hinweise auf potenzielle Erben in Rumänien oder Ungarn erkennbar sind.

Erbenermittlung

Die Suche nach potenziellen Erben zeichnet sich oft durch einen hohen Komplexitätsgrad aus und nicht selten verzweigen sich Recherchen über mehrere Länder und Generationen hinweg.

Für die erfolgreiche Ermittlung insbesondere in Rumänien und Ungarn sind wir bestens ausgerüstet: mit fachlichem Know-how, detektivischem Spürsinn und Augenmerk fürs Detail, vor allem aber mit unseren engagierten, mehrsprachigen Korrespondenten und Partnern vor Ort.

Leistungen der Erbenermittlung:

  • Ermittlung unbekannter Erben
  • Beschaffung der für den Erbnachweis erforderlichen Dokumente
  • Auswertung alter Urkunden in der deutschen, rumänischen und ungarischen Sprache
  • Übersetzung und Beglaubigung ausländischer Urkunden (Apostillen)
  • Korrespondenz mit den im Ausland lebenden Erben
  • Vorbereitung und Abwicklung des Erbscheinverfahrens
  • Unterstützung bei der Vermarktung von Immobilien und Grundstücken
  • Erbauseinandersetzung und Aufteilung des Nachlasses innerhalb der Erbengemeinschaft je nach Erbquote
  • Erstellung eines Berichts über den Stand der Ermittlungen pro Quartal
  • Vorleistung sämtlicher anfallender Kosten

 

Unser Honorar finden Sie hier »

Auskunftsdienst Todeserklärungen

Bedeutende historische Ereignisse wie die Weltkriege haben unzählige Leben gefordert. Flucht und Vertreibung, Front und Gefangenschaft haben Familienschicksale für immer geprägt. Neben der menschlichen Dimension bestand in der neuen Heimat für die Hinterbliebenen die rechtliche Notwendigkeit, ihre Angehörige für tot zu erklären.

Dank der wertvollen Information aus den Listen der Todeserklärungen können wir Licht in Ihre Forschungen bringen und somit die weißen Flecken auf der Landkarte zwischen alter und neuer Heimat der gesuchten Personen füllen.

Daher unser Auskunftsdienst:

  • Die Recherche in dieser speziellen Datenbank mit
  • ca. 1,8 Millionen Datensätzen
  • Todeserklärungen in Deutschland zwischen 1949 und 1980 von Personen aus ganz Europa
  • Suchmöglichkeiten nach Namen, Geburtsnamen oder Namensträgern aus einer bestimmten Region
  • Auskunft innerhalb von 24 Stunden

Der einzelne Datensatz umfasst:

  • den vollständigen Namen sowie Geburtsnamen der für tot erklärten Person
  • deren Geburtsdatum und Geburtsort
  • die letzte Adresse
  • den ausgeübten Beruf
  • das Aktenzeichen des Gerichts, wo die Todeserklärung erfolgte
  • die Namen und Geburtsnamen sowie die Adresse der Angehörigen

Bei Interesse wenden Sie sich bitte unter folgender E-Mail Adresse an uns: info@todeserklaerungen.de

 

Unser Honorar finden Sie hier »

Honorar in der Nachlasspflegschaft

Honorar Erbenermittlung

In eigenen Ermittlungsfällen

Unser Honorar vereinbaren wir nur im Erfolgsfall mit den von uns ermittelten Erben. Da wir im Rahmen unserer Ermittlungen auf eigenes wirtschaftliches Risiko handeln, entstehen den Auftraggebern sowie den erbberechtigten Personen keinerlei Kosten.*1

Fällig wird das Erfolgshonorar nach dem Abschluss des Erbscheinverfahrens, bei der Ausschüttung des Erbanteils. Bei Verdacht auf Überschuldung des Nachlasses stellen wir unsere Ermittlungen ein.

Je nach Schwierigkeitsgrad und Umfang der Ermittlungen beträgt die Höhe des Honorars zwischen 4% und 25% des Nachlasswertes zzgl. der MwSt., einschließlich Auslagen.*2

*1BGH, Urteil vom 23.09.1999 (Az.: III ZR 323/98), NJW 2000, 72 ff.
BGH, Beschluss vom 23.02.2006 (Az.: III ZR 209/05)

"Wer gewerblich unbekannte Erben ermittelt, hat gegen die von ihm ermittelten Erben keine gesetzlichen Vergütungsansprüche aus Geschäftsführung ohne Auftrag oder ungerechtfertigter Bereicherung. Der Erbenermittler kann eine Vergütung nur beanspruchen, wenn er mit dem Erben eine Vergütungsvereinbarung abschließt. Daher sind Erbenermittlungsunternehmen angehalten, die Ergebnisse der Recherchen an die Erbberechtigten durch den Abschluss einer Vergütungsvereinbarung zu „verkaufen.“"

*2LG Potsdam, Urteil vom 07.10.2008 (Az. 6 O 128/08)

"Das Gericht folgt der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes und der Obergerichte, wonach für Erbenermittlungstätigkeiten ein Honorar von bis zu 30 % des Nettoerbschaftsbetrages angemessen ist."

 

Bei Teilleistungen

Bei Urkundenbeschaffungen oder Kontaktaufnahme zu den im Ausland lebenden Erben, erheben wir ein Honorar pro Stunde in Höhe von 80 Euro, zzgl. der MwSt. und Auslagen (nur Fahrtkosten im Inland des Korrespondenten, Urkunden- und Recherchegebühren, Beglaubigungs- und Übersetzugskosten, eventuell anfallenden Notarkosten). Von unseren Auftraggebern, die die Kosten dafür selbst tragen, benötigen wir eine übersetzte und apostillierte Vollmacht.

Honorar für den Auskunftsdienst

Wir berechnen ein Honorar in Höhe von 80 Euro zzgl. MwSt. pro angefragten bzw. ermittelten Datensatz lediglich für die von uns erbrachte Dienstleistung: die Recherche und Auskunft.